Die für Samstag angekündigte PopUp- Fahrradspur auf der Kiesstraße wird um eine Woche verschoben. Laut Veranstalter verstoßen die von Ordnungsamt erlassenen Auflagen sowohl gegen Verkehrssicherung als auch gegen das Versammlungsrecht. Nach mehreren gescheiterten Einigungsversuchen hat das Bündnis Esslingen aufs Rad beim Verwaltungsgericht Stuttgart deshalb am Mittwoch einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Damit hoffen die Radaktivisten dann wenigstens am Samstag den 13. Juni die Esslingerinnen und Esslinger zur vom Autoverkehr geschützten Testfahrt auf der temporären Radspur einladen zu können.
„Wir wollen einen sicheren und attraktiven Lückenschluss zwischen der vielbefahrenen Fahrradachse Hindenburgstraße und der Innenstadt erlebbar machen auch wenn es erst einmal nur für ein paar Stunden ist.“ sagt Petra Schulz vom Kreisverband des VCD Esslingen.
Auch in Esslingen hat deshalb das lokale Mobilitätswende-Bündnis zur Testfahrt auf einer vom Autoverkehr temporär abgetrennten Radspur entlang die Kiessraße eingeladen. In den letzten Wochen fanden deutschlandweit zahlreiche vergleichbare Veranstaltungen mit PopUp-Radspuren statt – allein am Aktionstag vom 23. Mai wurden in rund vierzig Städten Deutschlands [1] jeweils rechte Fahrstreifen kurzfristig durch auffällige Kennzeichnung zu Fahrradspuren umgewidmet. Zur Absicherung der Veranstaltung will nun die Esslinger Versammlungsbehörde lediglich vor dem Finanzamt einmalig diagonal die rechte Fahrspur absperren. Im Ordnungsamt hält man es nicht für erforderlich längsseitig, mit z.B. aufgereihten Baken, gegen einen Spurwechsel von Autos auf die temporäre Radspur abzusichern. „Die fehlende Längsabtrennung führt den eigentlichen Zweck unserer Veranstaltung ad absurdum. Unter solch unsicher Umständen können wir es nicht verantworten, insbesondere Kinder und andere besonders schutzbedürftige Radfahrerinnen und Radfahrer zu der Testfahrt über den Ring einzuladen.“ sagt Joachim Schleicher vom ADFC Esslingen. ADFC-eigene Kunststoff-Poller oder Kreidemarkierungen zur Abtrennung der Spur am rechten Fahrbahnrand habe das Amt verboten. „Daher sehen wir uns gezwungen den ersten Termin am 6. Juni. abzusagen.“ schlussfolgert Joachim Schleicher.
„Die meisten Menschen vermeiden auch im Alltag, die Strecke auf dem seit einigen Jahren eingerichteten Schutzstreifen zu befahren, weil es ihnen zu gefährlich ist. Genau gegen diesen Missstand richte sich die angemeldete Aktion. „Eine Versammlungsfläche ohne Abtrennung ermögliche keine Versammlung“ – daher haben die Radaktivisten nun Klage beim Stuttgarter Verwaltungsgericht erhoben. Sie bauen darauf, dass die für nächsten Samstag, 13. Juni von 9.30 bis 13 Uhr geplante Radspur dann auf richterliche Anordnung mit Baustelleneinrichtungen offiziell abgetrennt stattfinden kann.
Die erteilten Auflagen räumen zwar das „Recht“ ein, dass „Hindernisse in Form von sog. ‚Leitkegeln‘ […] auf der Fahrbahn aufgestellt werden.“ Die Stadt verlangt vom Versammlungsleiter, diese Pylonen zu besorgen – was gemäß einschlägigen Urteilen basierend auf der Versammlungsfreiheit in §8 Grundgesetz unzulässig ist. „Wir hatten zur Kooperation angeboten, städtisches Material beim Bauhof abzuholen und selbst aufzustellen, aber laut Ordnungsamt verfüge der städtische Baubetrieb nicht über solche Leitkegel. „Uns geht es um die Unversehrtheit aller Radfahrenden“ betont Schleicher.
„Besonders beunruhigend“ findet Schleicher, dass die Situation tagtäglich gefährlich ist. Von ortskundigen als „Todesstreifen“ geschimpft, sieht das Ordnungsamt sehr wohl die Problematik, dass Radfahrer aus Angst um Leib und Leben lieber auf dem Gehweg ausweichen oder eben überhaupt nicht aufs Rad steigen. „Für sicheren Radverkehr und zuverlässigen Busverkehr ist es höchste Zeit, die rechte Fahrspur zu reservieren“, mahnt Schleicher. „dann radeln die Menschen gerne und sicher auf der Fahrbahn. Die Straßenverkehrsbehörde ist für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verantwortlich – jeden Tag.“
Pressemitteilung als pdf (04.06.2020)

Foto oben rechts (c) ADFC Sachsen e.V.

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